Header-Bild

SPD Villmar

Pressebericht der NNP

Presse

Den Pressebericht der Nassauischen Neuen Presse vom 13.07.2016 zum Thema "Offener Brief" lesen Sie nachfolgend.

      13.07.2016

UFBL klagt gegen die Gemeinde

Wegen einer politischen Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Villmar geht die UFBL-Fraktion nun juristisch gegen die Verwaltung vor.

Die UFBL-Fraktion im Villmarer Gemeindeparlament hat beim Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Gemeindeverwaltung Villmar gestellt. Dies teilte Bürgermeister Arnold-Richard Lenz (SPD) gestern mit.

Ziel der UFBL ist es laut Lenz, dass die Verwaltung einen als „Offenen Brief“ gekennzeichneten Text der Gemeindevertreter Andreas Götz (CDU) und Hans-Joachim Mill (SPD) von der Internetseite der Gemeinde Villmar (villmar.de) entfernt. Darin setzen sich die Parlamentarier kritisch mit den Vorschlägen der UFBL zum „Kommunalen Investitionsprogramm“ (KIP) auseinander. Die UFBL-Fraktion ist der Auffassung, dass die Gemeindeverwaltung mit der Veröffentlichung dieses Textes ihre Neutralitätspflicht verletzt habe. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Lenz bei der Limburger Kommunalaufsicht ist der Beigeordnete Ulrich Aumüller (UFBL) am Montag bereits gescheitert. Deren Leiter Dr. Thomas Orth erklärte dem Beigeordneten per E-Mail: „Veranlassung zu einem kommunalaufsichtlichen Tätigwerden sehe ich nicht.“ Weiter heißt es in dem Schreiben an Aumüller: „Im vorliegenden Fall sehe ich (...) die Neutralitätspflicht nicht verletzt.“

Zwar mute auf Anhieb befremdlich an, wenn der Internetauftritt einer Gemeinde als „Plattform für die politische Darstellung von Parteien oder Gemeindevertretern“ genutzt wird. Entscheidend sei aber, dass allen Gemeindevertretern diese Möglichkeit offensteht und nicht etwa eine gezielte Auswahl durch gemeindliche Organe stattfindet. Maßgeblich sei ferner, dass es sich nicht um eine Darstellung eines amtlichen Organs handele. Allerdings hält Orth für fraglich, ob es ratsam ist, die Internetseiten einer Gemeinde für die politische Auseinandersetzung zu nutzen. Er regte daher an, Richtlinien über die Nutzung der gemeindlichen Internetseite zu erlassen.

Bürgermeister Lenz zeigte sich befremdet über den Antrag der UFBL vor Gericht. Offenbar gebe es hier „ein seltsames Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit“, sagte er. Hinzu komme, dass die UFBL den Streitwert mit 5000 Euro angesetzt habe. Eine Summe, die im Erfolgsfall zulasten der Gemeindekasse gehen könnte. Lenz: „Die UFBL ist offensichtlich keine besonders sparsame Fraktion.“

Der Beigeordnete Aumüller hingegen hält die Neutralitätspflicht des Bürgermeisters auch weiterhin für verletzt. Die Möglichkeit einer Veröffentlichung für jeden Gemeindevertreter sei im Nachhinein eingeräumt worden. Der UFBL-Fraktionsvorsitzende Jürgen Schmidt hat auch die Informationspolitik im Bekanntmachungsorgan „Villmarer Bote“ kritisiert und eine Überprüfung angekündigt. Lenz habe die Bürger „ungerecht und unfair“ über das KIP informiert und wichtige Informationen unterschlagen, so Schmidt.

(goe)