SPD Villmar

Erhöhung der Grundsteuer B auf 800%

Veröffentlicht am 22.06.2026 in Fraktion

Wir haben für die Hebesatzerhöhung auf 800 Prozent gestimmt.

Warum?

Der Haushalt für das Jahr 2026 wurde Ende März nach zähem Ringen von der Gemeindevertretung beschlossen.

Er sah - knapp gesagt - eine schwarze Null vor, war auf Kante genäht. Doch bevor der Haushalt überhaupt von den Aufsichtsbehörden geprüft und genehmigt werden konnte, überschlugen sich die Ereignisse: Anfang Mai zeigten die Zahlen des ersten Quartals, dass die Gewerbesteuer stark eingebrochen ist. Statt der im Haushalt vorsichtig veranschlagten 2,2 Millionen Euro würden es wahrscheinlich nur etwa 1,3 Millionen Euro werden. Verschärfend trafen mit über 600.000 Euro Gewerbesteuerrückforderungen im Rathaus ein. Bei diesem Fehlbetrag war der Haushalt nicht genehmigungsfähig und wurde deshalb folgerichtig vom Landkreis Limburg-Weilburg abgelehnt.

Mit Blick auf das Jahr stellte die Verwaltung fest, dass im Herbst dieses Jahres - spätestens im November - die Zahlungsunfähigkeit droht. Um die Zahlungsunfähigkeit noch abzuwenden, musste kurzfristig gehandelt werden und Rahmenbedingungen für einen neuen und diesmal wirklich genehmigungsfähigen Haushalt geschaffen werden: Die Ausgaben mussten so schnell wie möglich drastisch reduziert werden und die Einnahmen mussten so schnell wie möglich erhöht werden.

Die Verwaltung legte zügig unter anderem Einsparpotentiale von rund 400.000 Euro an Personal für 2026 und 2027 vor - so kurzfristig, wie wir es brauchen, war das jedoch nicht umsetzbar. Die einzige wirkliche Einnahmequelle einer Kommune ist die Grundsteuer, so weh es tut.

Warum die Erhöhung im Galopp?

Die Kurzfristigkeit war notwendig, weil es nur bis zum 30.06. für die Kommunen noch die Möglichkeit gibt, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01. des Jahres festzulegen. Diese Chance - so kurzfristig dies alles auch war - galt es unbedingt zu nutzen. Die Gemeinde braucht die Einnahmen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Nur mit einem genehmigungsfähigen Haushalt kann die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde abgewendet werden. Nur mit einem genehmigungsfähigen Haushalt können wir unsere kommunale Selbstverwaltung aufrechterhalten.

Der Landkreis Limburg-Weilburg war in der Ablehnung des Haushalts nämlich deutlich: Wenn die Gemeinde nicht selbst Steuern und Gebühren auf ein kostendeckendes Niveau anhebt, wenn danach kein nachhaltiges Konsolidierungskonzept vorgelegt wird, dann wird uns diese Entscheidung mittels “Ersatzvornahme” angeordnet. Das bedeutet: Die Aufsichtsbehörde beschließt neue Hebesätze für uns. Und die würden die Grundsteuer B mit 800 Prozent vermutlich übersteigen.

Denn auch das gehört zur Wahrheit: Mit der Hebesatzerhöhung auf 800 Prozent bekommen wir wieder nur einen gerade so genehmigungsfähigen und auf Kante genähten Haushalt hin. Wir werden wieder keine Rücklagen bilden können, von Konsolidierung ganz zu schweigen. Die Gemengelage dieser Situation, die drohende Zahlungsunfähigkeit, die drohende Ersatzvornahme, die Kurzfristigkeit - dies alles hätten wir uns anders gewünscht. Es gab keine andere verantwortungsvolle Entscheidung als die, die wir getroffen haben - für die Gemeinde und für die Bürgerinnen und Bürger.

Der größte Brocken aber kommt ja jetzt erst: Das Haushaltssicherungskonzept. Die Einschnitte werden wir alle spühren , denn auch die freiwilligen Leistungen der Gemeinde - das was unser Zusammenleben ausmacht - wird auf den Prüfstand kommen. Wir werden die Entwicklung dieses Konzepts konstruktiv begleiten und uns beim Ringen um eine verantwortungsvolle, nachhaltige und sozialverträgliche Zukunft unserer Gemeinde stark machen.

Es ist die Wirklichkeit, die ihren Tribut fordert.

Als Mandatsträger tragen wir Verantwortung. Verantwortung tragen für das was man macht, oder auch nicht macht.

Verantwortung für die Entwicklung unseres Marktflecken.

Verantwortung für die Menschen, die hier leben.

Verantwortung für die finanzielle Handlungsfähigkeit.