Die CDU Villmar kritisiert die anstehende Sitzung der Gemeindevertretung als vermeidbare Ausgabe von rund 1.000 Euro. Dabei wird ein wesentlicher Teil der Geschichte ausgeblendet.
Der Antrag zur Fortführung der Gemeindepflege ist an die Frist 31.8. gebunden, bis dahin müssen die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Die nächste reguläre Sitzung im September ist somit zu spät.
Die CDU blendet aus, dass von den Antragstellern um Vorverlegung der Sitzung gebeten wurde. Der Vorsitzende Ludger Behr (CDU) lehnte ab. Erst daraufhin haben SPD und Grüne von einem ausdrücklich vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht: Nach § 56 Abs. 1 HGO muss die Gemeindevertretung unverzüglich einberufen
werden, wenn dies ein Viertel der Gemeindevertreter unter Angabe der Beratungsgegenstände verlangt.
Dass die nun angesetzte Sitzung nur einen Tagesordnungspunkt hat, ist weder der Wunsch noch die Entscheidung der antragstellenden Fraktionen, sondern die Folge einer Frist, einer nicht erfolgten Vorverlegung und der anschließenden Einberufung nach § 56 HGO.
Natürlich kostet eine Sitzung Geld. Verantwortungsvolle Kommunalpolitik bedeutet nicht, notwendige Entscheidungen aus Kostengründen zu vertagen, sondern sie rechtzeitig und demokratisch zu ermöglichen. Ein
einzelner Tagesordnungspunkt ist nicht automatisch unwichtig, insbesondere dann nicht, wenn es um die Zukunft eines seit 2024 bestehenden und stark genutzten Angebots wie der Gemeindepflege geht.
Die Empörung der CDU über eine einberufene Sitzung als Reaktion für das Nichthandeln des Vorsitzenden stellt die konstruktive Diskussion zum eigentlichen Antrag Gemeindepflege in den Schatten und verurteilt vorab.
Wer verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld fordert, soll auch die tatsächlichen Umstände darstellen. Demokratie und politische Entscheidungsfindung gibt es nicht zum Nulltarif.
Gertrud Brendgen (Grüne) und Felix Dasch (SPD)
Nachfolgend die Rede zum Thema "Erhöhung Grundsteuer B" von dem Fraktionsvorsitzenden Felix Dasch im Wortlaut. 
Wer ein Mandat in der Gemeindevertretung oder im Gemeindevorstand übernimmt, übernimmt Verantwortung.
Nicht nur, wenn Entscheidungen bequem sind. Sondern auch dann, wenn sie komplex und unbequem sind.
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